Was ist eine fiktive Abrechnung?

Der Begriff „fiktiv“ bedeutet nicht, dass der Schaden erfunden wäre – er ist real und vom Sachverständigen dokumentiert. Fiktiv ist nur die Reparatur: Sie wird gedanklich angenommen, aber nicht durchgeführt. Das Gegenstück ist die konkrete Abrechnung, bei der Sie die Werkstattrechnung einreichen und alle tatsächlich angefallenen Kosten ersetzt bekommen.
Typische Gründe für die fiktive Abrechnung: Das Fahrzeug ist älter und der Schaden stört Sie nicht, Sie möchten günstiger in einer freien Werkstatt oder selbst reparieren, oder Sie planen ohnehin, das Auto zu verkaufen. In allen Fällen gilt: Die Höhe des Anspruchs ergibt sich aus dem Gutachten – deshalb lohnt sich ein vollständiges Unfallgutachten gerade bei der fiktiven Abrechnung.
- Abrechnung auf Gutachtenbasis
- Anderer Name für die fiktive Abrechnung: Die Versicherung reguliert nach den im Gutachten kalkulierten Reparaturkosten, nicht nach einer Rechnung.
- Konkrete Abrechnung
- Regulierung nach tatsächlicher Reparatur mit Werkstattrechnung – inklusive Mehrwertsteuer und aller tatsächlich angefallenen Nebenkosten.
- Wiederbeschaffungswert (WBW)
- Preis für ein gleichwertiges Fahrzeug am Gebrauchtmarkt vor dem Unfall. Die zentrale Grenze für die fiktive Abrechnung.
- Restwert
- Was das beschädigte Fahrzeug unrepariert noch wert ist. Bei Totalschaden wird er vom Wiederbeschaffungswert abgezogen.
- Wiederbeschaffungsaufwand
- Wiederbeschaffungswert minus Restwert – der Betrag, der bei Abrechnung auf Totalschadenbasis ausgezahlt wird.
- 130-%-Grenze
- Bis zu 130 % des Wiederbeschaffungswerts dürfen Reparaturkosten erstattet werden – aber nur bei tatsächlicher, fachgerechter Reparatur und sechs Monaten Weiternutzung, nie fiktiv. Details im Beitrag 130-%-Regel.
Welche Positionen werden bei der fiktiven Abrechnung ausgezahlt?
Fiktiv abrechnen heißt nicht, auf alles außer den Reparaturkosten zu verzichten. Die Übersicht zeigt, was ersatzfähig bleibt – und was entfällt.
| Position | Fiktive Abrechnung | Konkrete Abrechnung (mit Rechnung) |
|---|---|---|
| Reparaturkosten | Netto laut GutachtenOhne Mehrwertsteuer (§ 249 Abs. 2 S. 2 BGB). | Brutto laut Werkstattrechnung |
| Mehrwertsteuer | NeinNachforderbar, wenn später tatsächlich repariert wird. | Ja, wie in der Rechnung ausgewiesen |
| Merkantile Wertminderung | JaUnabhängig davon, ob repariert wird. | Ja |
| Gutachterkosten | JaTeil des ersatzfähigen Schadens. | Ja |
| Nutzungsausfall | Nur für nachgewiesene AusfallzeitZ. B. bei nicht fahrbereitem Fahrzeug oder mit Reparaturbestätigung. | Für die Reparaturdauer |
| Mietwagen | NeinNur tatsächlich angefallene Mietkosten sind ersatzfähig. | Ja, für die Reparaturdauer |
| Unkostenpauschale | JaJe nach Gericht meist 20–30 €. | Ja |
| Verbringungskosten, UPE-Aufschläge | UmstrittenRegional unterschiedlich; oft nur, wenn ortsüblich. | Ja, wenn tatsächlich angefallen |
Die Wertminderung wird bei der fiktiven Abrechnung häufig „vergessen“ – von der Versicherung, nicht vom Gutachter. Wie sie berechnet wird, lesen Sie im Beitrag Wertminderung nach Unfall.
Was wird bei der fiktiven Abrechnung abgezogen?
Drei Kürzungen tauchen fast immer auf. Nicht jede davon ist berechtigt.
Mehrwertsteuer
Der Klassiker und rechtlich eindeutig: Ohne Rechnung keine Umsatzsteuer. Lassen Sie später doch reparieren, können Sie die tatsächlich gezahlte Mehrwertsteuer nachfordern – innerhalb der Verjährungsfrist von drei Jahren.
Verweis auf freie Werkstatt
Die Versicherung nennt eine Referenzwerkstatt mit niedrigeren Stundensätzen. Zulässig nur bei gleichwertiger Qualität und zumutbarer Entfernung. Bei Fahrzeugen bis drei Jahre und bei scheckheftgepflegten älteren Fahrzeugen gelten die Sätze der Markenwerkstatt.
Prüfbericht-Kürzungen
Ein von der Versicherung beauftragter Prüfdienst streicht Positionen: Beilackierung, Verbringungskosten, UPE-Aufschläge, Arbeitswerte. Ein Prüfbericht ist kein Urteil – der Sachverständige nimmt dazu Stellung, und viele Kürzungen halten einer Prüfung nicht stand.
Wichtig für Ihre Entscheidung: Die Kürzungen treffen nur die fiktive Abrechnung. Wer in der Markenwerkstatt reparieren lässt und die Rechnung einreicht, bekommt die tatsächlichen Kosten ersetzt – vorausgesetzt, die Reparatur entspricht dem Gutachten.
Wie funktioniert die fiktive Abrechnung bei Totalschaden?
- Reparaturkosten unter dem Wiederbeschaffungsaufwand: Fiktive Abrechnung nach den Netto-Reparaturkosten ohne weitere Bedingungen.
- Reparaturkosten zwischen Wiederbeschaffungsaufwand und Wiederbeschaffungswert: Fiktive Abrechnung nach Reparaturkosten nur mit sechsmonatiger Weiternutzung – ggf. nach verkehrssicherer Teilreparatur. Ohne Weiternutzung wird auf Totalschadenbasis reguliert.
- Reparaturkosten über dem Wiederbeschaffungswert (bis 130 %): Fiktiv nur der Wiederbeschaffungsaufwand. Die vollen Reparaturkosten gibt es nur bei nachgewiesener, fachgerechter Reparatur nach Gutachten plus sechs Monaten Weiternutzung.
- Reparaturkosten über 130 %: Immer Abrechnung auf Totalschadenbasis – auch bei tatsächlicher Reparatur.
Der Restwert ist bei der fiktiven Abrechnung ein häufiger Streitpunkt: Die Versicherung legt gern höhere Restwertangebote aus Online-Börsen vor. Maßgeblich ist grundsätzlich der vom Sachverständigen auf dem regionalen Markt ermittelte Restwert – ein Grund mehr, das Gutachten nicht der Versicherung zu überlassen.
Fiktive Abrechnung: ein Rechenbeispiel
Vereinfachtes Beispiel eines unverschuldeten Haftpflichtschadens ohne Totalschaden.
| Position laut Gutachten | Betrag | Fiktiv ausgezahlt |
|---|---|---|
| Reparaturkosten netto | 4.200 € | 4.200 € |
| Mehrwertsteuer (19 %) | 798 € | 0 €Nachforderbar bei späterer Reparatur. |
| Merkantile Wertminderung | 350 € | 350 € |
| Unkostenpauschale | 25 € | 25 € |
| Nutzungsausfall | – | 0 €Fahrzeug blieb fahrbereit, keine Ausfallzeit. |
| Gutachterkosten | laut Rechnung | Direkt an den SachverständigenZahlt die gegnerische Versicherung. |
| Auszahlung an Sie | 4.575 € |
Hätte die Versicherung den Schaden nach einem Werkstatt-Kostenvoranschlag reguliert, wären Wertminderung und Unkostenpauschale gar nicht erst aufgetaucht – und die Reparaturkosten wären angreifbarer gewesen. Das Gutachten ist bei der fiktiven Abrechnung deshalb nicht nur Grundlage, sondern der eigentliche Hebel.
Wie gehe ich bei der fiktiven Abrechnung vor?
- 01
Unabhängiges Gutachten beauftragen
Nicht den Gutachter der Versicherung und keinen bloßen Kostenvoranschlag: Nur ein vollständiges Gutachten beziffert Wertminderung, Restwert und Wiederbeschaffungswert – die Werte, um die es bei der fiktiven Abrechnung geht.
- 02
Fiktive Abrechnung anzeigen
Gutachten an die gegnerische Versicherung senden mit dem Hinweis, dass Sie auf Gutachtenbasis abrechnen. Einen Reparaturnachweis müssen Sie nicht vorlegen.
- 03
Prüfbericht kontrollieren lassen
Kürzt die Versicherung, lassen Sie den Prüfbericht vom Sachverständigen prüfen. Unberechtigte Kürzungen werden mit einer Stellungnahme zurückgewiesen – bei Bedarf über einen Anwalt, dessen Kosten bei unverschuldetem Unfall ebenfalls die Gegenseite trägt.
- 04
Auszahlung – und die Option offenhalten
Nach der Auszahlung entscheiden Sie frei. Reparieren Sie später doch, reichen Sie die Rechnung nach und erhalten die Mehrwertsteuer sowie ggf. Nutzungsausfall für die Reparaturdauer.
Dieser Beitrag informiert allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung. Ob und in welcher Höhe Ansprüche in Ihrem Fall bestehen, hängt vom Einzelfall ab – bei rechtlichen Fragen vermitteln wir auf Wunsch den Kontakt zu unserer Partnerkanzlei.
Fragen zur fiktiven Abrechnung
Die häufigsten Fragen, die uns Geschädigte zur Abrechnung auf Gutachtenbasis stellen.
069 67833545Was bedeutet fiktive Abrechnung nach einem Unfall?
Fiktive Abrechnung bedeutet, dass die gegnerische Versicherung den Schaden nach dem Gutachten auszahlt, ohne dass Sie das Fahrzeug reparieren lassen. Sie erhalten die Netto-Reparaturkosten, die Wertminderung, die Gutachterkosten und eine Unkostenpauschale – und entscheiden selbst, ob und wo Sie reparieren.
Bekomme ich bei der fiktiven Abrechnung die Mehrwertsteuer?
Nein. Die Umsatzsteuer wird nach § 249 Abs. 2 Satz 2 BGB nur ersetzt, wenn sie tatsächlich anfällt. Lassen Sie das Fahrzeug später reparieren und reichen die Rechnung nach, können Sie die gezahlte Mehrwertsteuer nachfordern.
Reicht ein Kostenvoranschlag für die fiktive Abrechnung?
Bei Bagatellschäden bis etwa 750 bis 1.000 Euro meist ja. Bei größeren Schäden ist das Gutachten die bessere Grundlage: Es enthält Wertminderung, Wiederbeschaffungswert und Restwert – Positionen, die ein Kostenvoranschlag nicht liefert und die bei der fiktiven Abrechnung mehrere hundert Euro ausmachen können.
Gibt es bei der fiktiven Abrechnung Nutzungsausfall?
Nur für eine tatsächliche Ausfallzeit. War das Fahrzeug nach dem Unfall nicht fahrbereit oder haben Sie es reparieren lassen und legen eine Reparaturbestätigung vor, wird Nutzungsausfall für diese Dauer gezahlt. Ohne Ausfall gibt es keinen Nutzungsausfall. Details im Beitrag Nutzungsausfall nach dem Unfall.
Kann ich nach der fiktiven Abrechnung trotzdem reparieren lassen?
Ja, jederzeit und wo Sie möchten – in der Markenwerkstatt, in einer freien Werkstatt oder selbst. Reichen Sie die Rechnung nach, erhalten Sie zusätzlich die Mehrwertsteuer; liegen die tatsächlichen Kosten über dem Gutachten, kann auch die Differenz ersatzfähig sein.
Darf die Versicherung auf eine günstigere Werkstatt verweisen?
Bei der fiktiven Abrechnung grundsätzlich ja, wenn die Referenzwerkstatt gleichwertig und ohne Weiteres erreichbar ist. Ausnahmen: Fahrzeuge bis drei Jahre und ältere Fahrzeuge, die durchgehend in der Markenwerkstatt gewartet oder repariert wurden – hier gelten die Sätze der Markenwerkstatt.
Geht die fiktive Abrechnung auch bei Vollkasko?
Das regeln die Versicherungsbedingungen (AKB) Ihres Vertrags. Viele Kaskoversicherer zahlen fiktiv nur netto und nach Sätzen ihrer Partnerwerkstätten; eine Wertminderung ist in der Kasko in der Regel nicht versichert. Lesen Sie Ihre Bedingungen oder fragen Sie uns – wir sagen Ihnen, was das Gutachten in Ihrem Fall bringt.
Wie lange dauert die Auszahlung?
Nach Eingang des Gutachtens gestehen Gerichte den Versicherern üblicherweise eine Prüffrist von etwa vier bis sechs Wochen zu. Vollständige Unterlagen – Gutachten, Unfallbericht, Kontoverbindung – verkürzen die Bearbeitung deutlich.

