Was sind die sechs wichtigsten Schritte nach einem Unfall?
Arbeiten Sie die Punkte der Reihe nach ab – und wenn Sie unsicher sind, rufen Sie einfach an. Wir sagen Ihnen am Telefon, was in Ihrer Situation zu tun ist.
- 01
Unfallstelle absichern
Warnblinker an, Warnweste anziehen, Warndreieck in ausreichendem Abstand aufstellen – innerorts etwa 50 Meter, auf der Autobahn mindestens 150 Meter. Bringen Sie sich und Mitfahrer hinter die Leitplanke.
- 02
Notruf bei Verletzten
Erste Hilfe leisten und den Rettungsdienst unter 112 verständigen. Auch bei scheinbar leichten Verletzungen gilt: lieber einmal zu viel gerufen als einmal zu wenig.
- 03
Polizei rufen
Bei Personenschaden, hohem Sachschaden, unklarer Schuldfrage oder wenn der Unfallgegner Unfallflucht begeht: 110 wählen. Die polizeiliche Unfallaufnahme erleichtert später die Regulierung.
- 04
Fotos machen
Fahrzeuge in ihrer Endposition, alle Schäden im Detail, Kennzeichen, Bremsspuren und die Unfallstelle aus mehreren Blickwinkeln fotografieren. Diese Fotos sind später Gold wert – für Gutachten und Beweisführung.
- 05
Daten austauschen
Name, Anschrift, Kennzeichen und Versicherung der Beteiligten notieren. Gibt es Zeugen? Auch deren Kontaktdaten sichern.
- 06
Keine Schuld anerkennen
Am Unfallort nichts unterschreiben und kein Schuldanerkenntnis abgeben – auch nicht mündlich. Rufen Sie erst uns an: Wir sagen Ihnen kostenlos, was jetzt zu tun ist, und übernehmen ab hier.
Was sollten Sie an der Unfallstelle fotografieren?
- Übersicht aus vier Richtungen – beide Fahrzeuge in Endstellung, mit Fahrbahnmarkierungen und Umgebung.
- Jeder Schaden im Detail – erst aus zwei Metern Abstand, dann nah; Höhe der Kontaktstelle mit einem Gegenstand als Maßstab.
- Kennzeichen, Typschild und Kilometerstand beider Fahrzeuge.
- Spuren – Bremsspuren, Splitter, Flüssigkeiten, Position von Trümmerteilen.
- Verkehrsführung – Schilder, Ampeln, Vorfahrtsregelung, Sichtbehinderungen, Baustellen.
- Führerschein und Versicherungskarte des Unfallgegners, wenn er einverstanden ist – erspart Übertragungsfehler.
Fotos vom Handy sind für die Schilderung des Hergangs wertvoll. Die beweissichere Dokumentation des Schadens – mit Messwerten, Maßstab und fachlicher Einordnung – übernehmen wir anschließend im Unfallgutachten.
Wann muss die Polizei zum Unfall gerufen werden?
Bei einem reinen Blechschaden mit klarer Schuldfrage und kooperativem Unfallgegner ist die Polizei nicht verpflichtet zu kommen – dann dokumentieren Sie den Unfall selbst mit Fotos, Daten und einem Unfallbericht. Im Zweifel gilt: lieber rufen. Die polizeiliche Aufnahme mit Tagebuchnummer erleichtert die Regulierung erheblich, vor allem wenn die Gegenseite ihre Darstellung später ändert.
Unfallflucht des Gegners
Entfernt sich der Verursacher, notieren Sie sofort Kennzeichen, Fahrzeugtyp, Farbe und Fahrtrichtung, sichern Sie Zeugen und rufen Sie die Polizei. Auch ohne bekannten Verursacher kann ein Gutachten sinnvoll sein – etwa für die Regulierung über die Kaskoversicherung oder die Verkehrsopferhilfe.
Was sollten Sie nach dem Unfall nicht tun?
- Kein Schuldanerkenntnis – auch Sätze wie „Das tut mir leid, ich habe Sie nicht gesehen“ werden als Eingeständnis verwendet.
- Nichts unterschreiben, was Sie nicht gelesen und verstanden haben – auch keinen Unfallbericht mit Angaben, die nicht stimmen.
- Nicht den Gutachter der Gegenseite akzeptieren – als Geschädigter dürfen Sie Ihren Sachverständigen frei wählen.
- Nicht reparieren lassen, bevor der Schaden dokumentiert ist – danach lässt sich der Umfang nicht mehr belegen.
- Keine Auskünfte am Telefon gegenüber der gegnerischen Versicherung ohne Beratung – deren Schadensteuerung ist auf Kostensenkung ausgelegt.
- Nicht zu lange warten – Standgebühren laufen, Spuren verschwinden, Fristen beginnen.
Wie geht es nach dem Unfallort weiter?
- 01
Uns anrufen oder Fotos per WhatsApp schicken
Wir sagen Ihnen sofort, ob ein Vollgutachten oder ein Kurzgutachten sinnvoll ist und wer voraussichtlich zahlt – kostenlos und unverbindlich.
- 02
Schaden der Versicherung melden
Bei unverschuldetem Unfall reicht die Meldung an die gegnerische Haftpflichtversicherung, bei Kasko an die eigene – Fristen beachten, in der Regel innerhalb einer Woche. Auf Wunsch übernimmt das die Partnerkanzlei.
- 03
Begutachtung vor Ort
In Frankfurt und im Rhein-Main-Gebiet in der Regel innerhalb von 24 Stunden – an der Unfallstelle, bei Ihnen zu Hause, in der Werkstatt oder auf dem Abschlepphof.
- 04
Gutachten und Regulierung
Das Gutachten geht auf Wunsch direkt an Versicherung, Anwalt oder Werkstatt. Rückfragen der Versicherung beantworten wir fachlich. Wer die Kosten trägt, erklärt unsere Seite zur Kostenübernahme.
Welche Unterlagen sollten Sie nach dem Unfall zusammenstellen?
- Daten des Unfallgegners – Name, Anschrift, Kennzeichen, Versicherung, Versicherungsnummer.
- Polizeiliche Tagebuchnummer oder Unfallbericht, falls die Polizei vor Ort war.
- Eigene Fotos und Notizen zum Hergang – Uhrzeit, Ort, Wetter, Zeugen.
- Fahrzeugschein und Nachweise zu Vorschäden oder früheren Reparaturen.
- Abschlepprechnung und Standort des Fahrzeugs, wenn es nicht mehr fahrbereit ist.
- Europäischer Unfallbericht, wenn Sie ihn gemeinsam ausgefüllt haben – ohne Schuldanerkenntnis.
Unfall in Frankfurt: Wir übernehmen ab dem ersten Anruf
Ob auf der A5 am Frankfurter Kreuz, auf der A661 oder im Stadtverkehr von Bornheim bis Höchst: Nach den sechs Schritten am Unfallort sind wir Ihr nächster Anruf. Wir sind montags bis samstags von 8 bis 19 Uhr erreichbar und kommen in der Regel innerhalb von 24 Stunden zum Fahrzeug – in Frankfurt und im gesamten Rhein-Main-Gebiet.
Einen Überblick über alle Gutachten-Arten finden Sie beim Kfz-Gutachter Frankfurt; was nach einem Unfall im Gutachten stehen muss, erklärt die Seite Unfallgutachten.
Fragen nach dem Unfall
Schnelle Antworten auf das, was uns am Telefon am häufigsten gefragt wird.
069 67833545Muss ich nach jedem Unfall die Polizei rufen?
Nein. Bei einem reinen Blechschaden mit klarer Schuldfrage und kooperativem Unfallgegner ist das nicht nötig. Bei Verletzten, unklarer Schuldfrage, hohem Sachschaden, Unfallflucht, Verdacht auf Alkohol oder Drogen sowie bei Mietwagen, Firmen- oder ausländischen Fahrzeugen sollten Sie die Polizei unter 110 rufen.
Darf ich das Fahrzeug von der Unfallstelle bewegen?
Wenn niemand verletzt ist und die Fahrzeuge den Verkehr behindern, sollten Sie die Unfallstelle nach dem Fotografieren räumen – das ist sogar Pflicht. Fotografieren Sie vorher die Endstellung der Fahrzeuge aus mehreren Richtungen.
Was ist ein Schuldanerkenntnis und warum sollte ich keines abgeben?
Jede Erklärung, mit der Sie die Verantwortung für den Unfall übernehmen – schriftlich oder mündlich. Die Schuldfrage ist Sache der Versicherungen und lässt sich am Unfallort oft nicht beurteilen. Ein vorschnelles Eingeständnis kann Ihre Ansprüche kosten und Ihren Versicherungsschutz gefährden.
Muss ich den Europäischen Unfallbericht ausfüllen?
Er ist freiwillig, aber hilfreich, weil er die Daten beider Seiten strukturiert erfasst. Füllen Sie nur die Fakten aus – Beteiligte, Fahrzeuge, Versicherungen, Skizze – und unterschreiben Sie kein Schuldanerkenntnis. Bei Unstimmigkeiten notieren Sie Ihre Sicht auf einem eigenen Blatt.
Wann sollte ich den Gutachter beauftragen?
So früh wie möglich nach dem Unfall und immer vor einer Reparatur. Ist der Schaden erst behoben, lässt sich sein Umfang nicht mehr belegen. Bei unverschuldetem Unfall dürfen Sie den Gutachter frei wählen; die Kosten trägt in der Regel die gegnerische Versicherung. Ausführlich erklärt: freie Gutachterwahl.
Muss ich den Unfall meiner eigenen Versicherung melden?
Bei einem unverschuldeten Unfall melden Sie den Schaden an die gegnerische Haftpflichtversicherung. Bei Kaskoschäden oder wenn eine Mitschuld im Raum steht, informieren Sie zusätzlich Ihre eigene Versicherung – die Meldefrist beträgt nach den meisten Verträgen eine Woche.
Was tun, wenn der Unfallgegner keine Daten herausgibt?
Kennzeichen notieren, Fotos machen, Zeugen sichern und die Polizei rufen. Über das Kennzeichen lässt sich die Versicherung des Gegners beim Zentralruf der Autoversicherer ermitteln. Verlässt der Gegner die Unfallstelle, ist das Unfallflucht.
Darf ich den Gutachter der gegnerischen Versicherung ablehnen?
Ja. Als Geschädigter eines unverschuldeten Unfalls dürfen Sie den Sachverständigen selbst wählen. Ein von der Versicherung geschickter Gutachter arbeitet in deren Auftrag. Sie sind nicht verpflichtet, dieses Angebot anzunehmen.
Was passiert mit meinem Fahrzeug, wenn es nicht mehr fahrbereit ist?
Es wird abgeschleppt – zur Werkstatt Ihrer Wahl oder zu einem Abstellplatz. Abschleppkosten und angemessene Standgebühren gehören bei unverschuldetem Unfall zum ersatzfähigen Schaden. Wir begutachten das Fahrzeug dort, wo es steht.
Wie lange habe ich Zeit, meine Ansprüche geltend zu machen?
Schadenersatzansprüche verjähren in der Regel nach drei Jahren, gerechnet ab Ende des Unfalljahres. Warten sollten Sie trotzdem nicht: Spuren verschwinden, Standgebühren laufen, und die Beweislage wird mit jedem Tag schlechter. Diese Angabe ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

