Muss ich den Gutachter der Versicherung nehmen?

Das gilt unabhängig davon, wie freundlich oder selbstverständlich der Anruf klingt. Formulierungen wie „wir schicken Ihnen unseren Gutachter vorbei“ oder „der Termin ist schon eingetragen“ sind keine Verpflichtung, sondern ein Angebot. Sie dürfen es ablehnen.
Warum schickt die Versicherung überhaupt einen eigenen Gutachter?
Weil sie zahlt. Die gegnerische Haftpflicht reguliert den Schaden und hat ein wirtschaftliches Interesse daran, dass die Schadenssumme niedrig ausfällt. Der Sachverständige, den sie beauftragt, arbeitet in ihrem Auftrag — meist für einen Prüfdienst, der von der Versicherung bezahlt wird und regelmäßig Aufträge von ihr erhält.
Das heißt nicht, dass diese Gutachter unsauber arbeiten. Es heißt, dass ihr Auftraggeber nicht Sie sind. Positionen, die sich zu Ihren Gunsten auswirken — Wertminderung, Nutzungsausfall, Reparaturweg statt Totalschaden — werden in Prüfberichten erfahrungsgemäß knapper angesetzt als in Gutachten, die der Geschädigte selbst beauftragt hat.
Unterscheiden Sie zwei Dinge: Ein Prüfbericht der Versicherung ist eine interne Schadenskalkulation. Ein Gutachten eines unabhängigen Sachverständigen ist ein Beweismittel, das vor Gericht Bestand hat. Das sind nicht dieselben Dokumente.
Prüfdienst der Versicherung oder eigener Sachverständiger?
| Prüfdienst der Versicherung | Eigener Sachverständiger | |
|---|---|---|
| Auftraggeber | die gegnerische Versicherung | Sie als Geschädigter |
| Kosten | trägt die Versicherung | trägt in der Regel die gegnerische Haftpflicht |
| Wertminderung | wird nicht immer ausgewiesen | wird eigenständig ermittelt und beziffert |
| Nutzungsausfall | oft nicht enthalten | mit Ausfalldauer und Fahrzeugklasse |
| Beweiskraft | interne Kalkulation | Beweismittel vor Gericht |
| Wem gehört das Dokument | der Versicherung | Ihnen |
Der letzte Punkt wird oft übersehen und ist der praktisch wichtigste: Ein Gutachten, das Sie beauftragt haben, gehört Ihnen. Sie können es Ihrem Anwalt geben, es bei einem Verkauf vorlegen oder damit gegen eine Kürzung vorgehen. Auf einen Prüfbericht der Gegenseite haben Sie keinen automatischen Anspruch.
Wer zahlt, wenn ich selbst wähle?
Was das im Einzelfall bedeutet und ob eine Abtretung sinnvoll ist, besprechen wir vor dem Termin. Details zur Abrechnung stehen auf der Seite Kosten.
Wann die freie Gutachterwahl nicht gilt
Viele Ratgeber verkürzen das Thema auf „Sie dürfen immer selbst wählen“. So pauschal stimmt es nicht. Es gibt drei Konstellationen, in denen es anders liegt — und es ist besser, das vorher zu wissen als hinterher.
Wenn Sie nicht sicher sind, in welche Kategorie Ihr Fall fällt: Rufen Sie an, bevor Sie irgendetwas beauftragen. Eine Ersteinschätzung am Telefon kostet Sie nichts — und uns ist nicht gedient, wenn Sie am Ende auf Kosten sitzenbleiben.
Die Versicherung hat schon einen Termin gemacht — was jetzt?
- 01
Termin absagen
Ein kurzer Anruf oder eine Mail genügt. Sie müssen sich nicht rechtfertigen. Ein Satz reicht: Sie haben bereits einen eigenen Sachverständigen beauftragt.
- 02
Eigenen Sachverständigen beauftragen
Am besten bevor das Fahrzeug repariert oder verkauft wird. Ist der Schaden erst beseitigt, lässt er sich nicht mehr begutachten.
- 03
Fahrzeug unverändert lassen
Nichts reparieren, nichts reinigen, nichts entsorgen. Auch abgefallene Teile aufbewahren.
- 04
Gutachten weiterleiten
Das fertige Gutachten geht an die gegnerische Versicherung — auf Wunsch übernehmen wir das.
Ist der Termin der Versicherung bereits gelaufen, ist nichts verloren. Sie dürfen zusätzlich ein eigenes Gutachten erstellen lassen. Ob dessen Kosten dann noch vollständig erstattet werden, hängt vom Einzelfall ab — je früher Sie sich melden, desto klarer ist die Lage.
Woran Sie einen unabhängigen Sachverständigen erkennen
- Er wird von Ihnen beauftragt, nicht von der Versicherung oder der Werkstatt.
- Er nennt Ihnen vor dem Termin, wie abgerechnet wird.
- Er weist Wertminderung, Nutzungsausfall und Reparaturdauer eigenständig aus.
- Er ist Mitglied in einem Sachverständigenverband und weist die Mitgliedschaft nach.
- Das Gutachten geht an Sie — nicht zuerst an die Versicherung.
Vorsicht bei Angeboten, die über die Werkstatt oder über einen Vermittler kommen: Wer den Gutachter stellt, hat oft ein eigenes Interesse am Ergebnis. Das muss kein Nachteil sein — Sie sollten nur wissen, wer für wen arbeitet.
Unabhängiges Gutachten in Frankfurt und im Rhein-Main-Gebiet
FELZ Kfz-Gutachten ist ein unabhängiges Sachverständigenbüro im Frankfurter Ostend. Wir arbeiten ausschließlich im Auftrag der Geschädigten — nicht für Versicherungen und nicht für Werkstätten. Kfz-Sachverständiger Ömer Kaya ist Mitglied im BVkSH Verbund (Mitglieds-Nr. 1817).
In der Regel sind wir innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen — beim Fahrzeug, in der Werkstatt oder im Büro. Das Gutachten liegt meist innerhalb von 72 Stunden vor. Einsatzgebiet ist Frankfurt und das gesamte Rhein-Main-Gebiet.
Dieser Beitrag informiert allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung. Ob und in welcher Höhe Ansprüche in Ihrem Fall bestehen, hängt vom Einzelfall ab – bei rechtlichen Fragen vermitteln wir auf Wunsch den Kontakt zu unserer Partnerkanzlei.
Fragen zur freien Gutachterwahl
Schnelle Antworten auf das, was uns am Telefon am häufigsten gefragt wird.
069 67833545Muss ich den Gutachter der Versicherung akzeptieren?
Nein. Bei einem unverschuldeten Unfall dürfen Sie den Sachverständigen selbst wählen. Grundlage ist § 249 Abs. 2 BGB. Einen bereits angekündigten Termin der gegnerischen Versicherung können Sie absagen, ohne das begründen zu müssen.
Kann ich den Gutachter der Versicherung ablehnen?
Ja. Ein Anruf oder eine kurze Mail genügt. Sagen Sie, dass Sie bereits einen eigenen Sachverständigen beauftragt haben. Eine Begründung schulden Sie nicht.
Wer bestimmt den Gutachter bei einem Unfall?
Bei unverschuldetem Unfall der Geschädigte. Zahlt dagegen die eigene Kaskoversicherung, richtet sich das nach den Versicherungsbedingungen — dort behält sich die Versicherung die Auswahl häufig vor.
Wer zahlt den Gutachter, wenn ich selbst wähle?
In der Regel die gegnerische Haftpflichtversicherung, weil die Gutachterkosten zum ersatzfähigen Schaden gehören. Üblich ist eine Abtretung der Ansprüche in Höhe der Gutachterkosten, damit Sie nicht in Vorleistung treten müssen.
Gilt die freie Gutachterwahl auch bei einem Kaskoschaden?
In der Regel nicht. Bei einem Kaskoschaden zahlt Ihre eigene Versicherung, und deren Bedingungen sehen häufig vor, dass sie den Sachverständigen bestimmt oder zustimmen muss. Ein Blick in die Vertragsbedingungen lohnt sich vor der Beauftragung.
Was ist ein Bagatellschaden und was gilt dort?
Ein sehr kleiner Schaden, bei dem ein vollständiges Gutachten als nicht erforderlich gilt — hier genügt meist ein Kostenvoranschlag. Die Gerichte ziehen die Grenze überwiegend im Bereich von etwa 700 bis 800 Euro, eine einheitliche Festlegung gibt es nicht.
Was ist der Unterschied zwischen Prüfbericht und Gutachten?
Ein Prüfbericht ist die interne Schadenskalkulation der Versicherung. Ein Gutachten eines unabhängigen Sachverständigen ist ein Beweismittel, das vor Gericht Bestand hat — und es gehört Ihnen.
Die Versicherung hat schon begutachtet — kann ich noch ein eigenes Gutachten erstellen lassen?
Ja. Ob die Kosten dann noch vollständig erstattet werden, hängt vom Einzelfall ab. Wichtig ist, dass das Fahrzeug noch unrepariert ist — ist der Schaden beseitigt, lässt er sich nicht mehr begutachten.
Darf die Werkstatt den Gutachter aussuchen?
Beauftragen müssen Sie ihn selbst. Wer den Gutachter vermittelt, hat unter Umständen ein eigenes Interesse am Ergebnis — fragen Sie im Zweifel nach, in wessen Auftrag der Sachverständige arbeitet.
Wie schnell sind Sie in Frankfurt vor Ort?
In der Regel innerhalb von 24 Stunden — beim Fahrzeug, in der Werkstatt oder im Büro. Das Gutachten liegt meist innerhalb von 72 Stunden vor.

