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FELZ Gutachter dokumentiert Unfallschaden
BLOG 05 · FREIE GUTACHTERWAHL
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Blog · Unfallregulierung

Freie Gutachterwahl: Sie entscheiden, nicht die Versicherung.

Kurz nach einem unverschuldeten Unfall meldet sich die gegnerische Versicherung und kündigt einen Gutachter an. Viele Geschädigte halten das für den normalen Ablauf und stimmen zu. Sie müssen das nicht. Bei einem unverschuldeten Unfall dürfen Sie Ihren Kfz-Sachverständigen selbst bestimmen — und die Kosten trägt in der Regel die gegnerische Haftpflicht. Hier steht, warum das so ist, wo die Grenzen liegen und was Sie tun, wenn der Termin schon steht.

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// 02 · Kurz beantwortet

Muss ich den Gutachter der Versicherung nehmen?

Von Ömer Kaya, Kfz-Sachverständiger · Aktualisiert am 18. September 2026 · Lesezeit ca. 8 Min.

Kurz gesagtNein. Bei einem unverschuldeten Unfall dürfen Sie den Kfz-Sachverständigen frei wählen. Grundlage ist § 249 Abs. 2 BGB: Der Geschädigte darf den Zustand wiederherstellen lassen, der ohne den Schaden bestünde — und dazu gehört, den Schaden durch einen Sachverständigen seines Vertrauens feststellen zu lassen. Die gegnerische Haftpflicht muss die dafür erforderlichen Kosten als Teil des Schadens ersetzen. Sie brauchen keine Zustimmung der Versicherung, und Sie müssen einen bereits angekündigten Termin nicht wahrnehmen.
Unfallschaden an der Fahrzeugfront — bei unverschuldetem Unfall wählt der Geschädigte den Gutachter
Wer den Schaden begutachtet, entscheidet bei unverschuldetem Unfall der Geschädigte — nicht die gegnerische Versicherung.

Das gilt unabhängig davon, wie freundlich oder selbstverständlich der Anruf klingt. Formulierungen wie „wir schicken Ihnen unseren Gutachter vorbei“ oder „der Termin ist schon eingetragen“ sind keine Verpflichtung, sondern ein Angebot. Sie dürfen es ablehnen.

// 03 · Hintergrund

Warum schickt die Versicherung überhaupt einen eigenen Gutachter?

Weil sie zahlt. Die gegnerische Haftpflicht reguliert den Schaden und hat ein wirtschaftliches Interesse daran, dass die Schadenssumme niedrig ausfällt. Der Sachverständige, den sie beauftragt, arbeitet in ihrem Auftrag — meist für einen Prüfdienst, der von der Versicherung bezahlt wird und regelmäßig Aufträge von ihr erhält.

Das heißt nicht, dass diese Gutachter unsauber arbeiten. Es heißt, dass ihr Auftraggeber nicht Sie sind. Positionen, die sich zu Ihren Gunsten auswirken — Wertminderung, Nutzungsausfall, Reparaturweg statt Totalschaden — werden in Prüfberichten erfahrungsgemäß knapper angesetzt als in Gutachten, die der Geschädigte selbst beauftragt hat.

Unterscheiden Sie zwei Dinge: Ein Prüfbericht der Versicherung ist eine interne Schadenskalkulation. Ein Gutachten eines unabhängigen Sachverständigen ist ein Beweismittel, das vor Gericht Bestand hat. Das sind nicht dieselben Dokumente.

// 04 · Vergleich

Prüfdienst der Versicherung oder eigener Sachverständiger?

Prüfdienst der VersicherungEigener Sachverständiger
Auftraggeberdie gegnerische VersicherungSie als Geschädigter
Kostenträgt die Versicherungträgt in der Regel die gegnerische Haftpflicht
Wertminderungwird nicht immer ausgewiesenwird eigenständig ermittelt und beziffert
Nutzungsausfalloft nicht enthaltenmit Ausfalldauer und Fahrzeugklasse
Beweiskraftinterne KalkulationBeweismittel vor Gericht
Wem gehört das Dokumentder VersicherungIhnen

Der letzte Punkt wird oft übersehen und ist der praktisch wichtigste: Ein Gutachten, das Sie beauftragt haben, gehört Ihnen. Sie können es Ihrem Anwalt geben, es bei einem Verkauf vorlegen oder damit gegen eine Kürzung vorgehen. Auf einen Prüfbericht der Gegenseite haben Sie keinen automatischen Anspruch.

// 05 · Kostenfrage

Wer zahlt, wenn ich selbst wähle?

Kurz gesagtBei einem unverschuldeten Unfall trägt die Kosten des Sachverständigen in der Regel die gegnerische Haftpflichtversicherung. Die Gutachterkosten gehören zum ersatzfähigen Schaden. Üblich ist, dass der Geschädigte seine Ersatzansprüche gegen die Versicherung in Höhe der Gutachterkosten an das Sachverständigenbüro abtritt — dann rechnet das Büro direkt mit der Versicherung ab und Sie treten nicht in Vorleistung.

Was das im Einzelfall bedeutet und ob eine Abtretung sinnvoll ist, besprechen wir vor dem Termin. Details zur Abrechnung stehen auf der Seite Kosten.

// 06 · Die Ausnahmen

Wann die freie Gutachterwahl nicht gilt

Viele Ratgeber verkürzen das Thema auf „Sie dürfen immer selbst wählen“. So pauschal stimmt es nicht. Es gibt drei Konstellationen, in denen es anders liegt — und es ist besser, das vorher zu wissen als hinterher.

01
KaskoschadenZahlt Ihre eigene Kaskoversicherung, gelten deren Bedingungen. Viele Kaskoverträge sehen vor, dass die Versicherung den Sachverständigen bestimmt oder zumindest zustimmen muss. Hier gibt es die freie Wahl in der Regel nicht — ein Blick in die Bedingungen lohnt sich vor der Beauftragung.
02
TeilschuldTragen Sie einen Teil der Schuld, wird auch der Ersatz der Gutachterkosten entsprechend gekürzt. Bei 50 : 50 bleibt die Hälfte an Ihnen hängen. Wählen dürfen Sie trotzdem selbst — Sie sollten nur wissen, dass Sie einen Teil selbst tragen.
03
BagatellschadenBei sehr kleinen Schäden müssen Sie sich in der Regel mit einem Kostenvoranschlag begnügen. Die Gerichte ziehen die Grenze meist im Bereich von etwa 700 bis 800 Euro Schadenshöhe, einheitlich festgelegt ist sie nicht. Darunter gelten die Gutachterkosten häufig als nicht erforderlich — und bleiben dann an Ihnen hängen.

Wenn Sie nicht sicher sind, in welche Kategorie Ihr Fall fällt: Rufen Sie an, bevor Sie irgendetwas beauftragen. Eine Ersteinschätzung am Telefon kostet Sie nichts — und uns ist nicht gedient, wenn Sie am Ende auf Kosten sitzenbleiben.

// 07 · Praxis

Die Versicherung hat schon einen Termin gemacht — was jetzt?

  1. 01

    Termin absagen

    Ein kurzer Anruf oder eine Mail genügt. Sie müssen sich nicht rechtfertigen. Ein Satz reicht: Sie haben bereits einen eigenen Sachverständigen beauftragt.

  2. 02

    Eigenen Sachverständigen beauftragen

    Am besten bevor das Fahrzeug repariert oder verkauft wird. Ist der Schaden erst beseitigt, lässt er sich nicht mehr begutachten.

  3. 03

    Fahrzeug unverändert lassen

    Nichts reparieren, nichts reinigen, nichts entsorgen. Auch abgefallene Teile aufbewahren.

  4. 04

    Gutachten weiterleiten

    Das fertige Gutachten geht an die gegnerische Versicherung — auf Wunsch übernehmen wir das.

Ist der Termin der Versicherung bereits gelaufen, ist nichts verloren. Sie dürfen zusätzlich ein eigenes Gutachten erstellen lassen. Ob dessen Kosten dann noch vollständig erstattet werden, hängt vom Einzelfall ab — je früher Sie sich melden, desto klarer ist die Lage.

// 08 · Auswahl

Woran Sie einen unabhängigen Sachverständigen erkennen

  • Er wird von Ihnen beauftragt, nicht von der Versicherung oder der Werkstatt.
  • Er nennt Ihnen vor dem Termin, wie abgerechnet wird.
  • Er weist Wertminderung, Nutzungsausfall und Reparaturdauer eigenständig aus.
  • Er ist Mitglied in einem Sachverständigenverband und weist die Mitgliedschaft nach.
  • Das Gutachten geht an Sie — nicht zuerst an die Versicherung.

Vorsicht bei Angeboten, die über die Werkstatt oder über einen Vermittler kommen: Wer den Gutachter stellt, hat oft ein eigenes Interesse am Ergebnis. Das muss kein Nachteil sein — Sie sollten nur wissen, wer für wen arbeitet.

// 09 · Frankfurt

Unabhängiges Gutachten in Frankfurt und im Rhein-Main-Gebiet

FELZ Kfz-Gutachten ist ein unabhängiges Sachverständigenbüro im Frankfurter Ostend. Wir arbeiten ausschließlich im Auftrag der Geschädigten — nicht für Versicherungen und nicht für Werkstätten. Kfz-Sachverständiger Ömer Kaya ist Mitglied im BVkSH Verbund (Mitglieds-Nr. 1817).

In der Regel sind wir innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen — beim Fahrzeug, in der Werkstatt oder im Büro. Das Gutachten liegt meist innerhalb von 72 Stunden vor. Einsatzgebiet ist Frankfurt und das gesamte Rhein-Main-Gebiet.

Dieser Beitrag informiert allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung. Ob und in welcher Höhe Ansprüche in Ihrem Fall bestehen, hängt vom Einzelfall ab – bei rechtlichen Fragen vermitteln wir auf Wunsch den Kontakt zu unserer Partnerkanzlei.

// 10 · Häufige Fragen

Fragen zur freien Gutachterwahl

Schnelle Antworten auf das, was uns am Telefon am häufigsten gefragt wird.

069 67833545
Muss ich den Gutachter der Versicherung akzeptieren?

Nein. Bei einem unverschuldeten Unfall dürfen Sie den Sachverständigen selbst wählen. Grundlage ist § 249 Abs. 2 BGB. Einen bereits angekündigten Termin der gegnerischen Versicherung können Sie absagen, ohne das begründen zu müssen.

Kann ich den Gutachter der Versicherung ablehnen?

Ja. Ein Anruf oder eine kurze Mail genügt. Sagen Sie, dass Sie bereits einen eigenen Sachverständigen beauftragt haben. Eine Begründung schulden Sie nicht.

Wer bestimmt den Gutachter bei einem Unfall?

Bei unverschuldetem Unfall der Geschädigte. Zahlt dagegen die eigene Kaskoversicherung, richtet sich das nach den Versicherungsbedingungen — dort behält sich die Versicherung die Auswahl häufig vor.

Wer zahlt den Gutachter, wenn ich selbst wähle?

In der Regel die gegnerische Haftpflichtversicherung, weil die Gutachterkosten zum ersatzfähigen Schaden gehören. Üblich ist eine Abtretung der Ansprüche in Höhe der Gutachterkosten, damit Sie nicht in Vorleistung treten müssen.

Gilt die freie Gutachterwahl auch bei einem Kaskoschaden?

In der Regel nicht. Bei einem Kaskoschaden zahlt Ihre eigene Versicherung, und deren Bedingungen sehen häufig vor, dass sie den Sachverständigen bestimmt oder zustimmen muss. Ein Blick in die Vertragsbedingungen lohnt sich vor der Beauftragung.

Was ist ein Bagatellschaden und was gilt dort?

Ein sehr kleiner Schaden, bei dem ein vollständiges Gutachten als nicht erforderlich gilt — hier genügt meist ein Kostenvoranschlag. Die Gerichte ziehen die Grenze überwiegend im Bereich von etwa 700 bis 800 Euro, eine einheitliche Festlegung gibt es nicht.

Was ist der Unterschied zwischen Prüfbericht und Gutachten?

Ein Prüfbericht ist die interne Schadenskalkulation der Versicherung. Ein Gutachten eines unabhängigen Sachverständigen ist ein Beweismittel, das vor Gericht Bestand hat — und es gehört Ihnen.

Die Versicherung hat schon begutachtet — kann ich noch ein eigenes Gutachten erstellen lassen?

Ja. Ob die Kosten dann noch vollständig erstattet werden, hängt vom Einzelfall ab. Wichtig ist, dass das Fahrzeug noch unrepariert ist — ist der Schaden beseitigt, lässt er sich nicht mehr begutachten.

Darf die Werkstatt den Gutachter aussuchen?

Beauftragen müssen Sie ihn selbst. Wer den Gutachter vermittelt, hat unter Umständen ein eigenes Interesse am Ergebnis — fragen Sie im Zweifel nach, in wessen Auftrag der Sachverständige arbeitet.

Wie schnell sind Sie in Frankfurt vor Ort?

In der Regel innerhalb von 24 Stunden — beim Fahrzeug, in der Werkstatt oder im Büro. Das Gutachten liegt meist innerhalb von 72 Stunden vor.

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In 24 h vor OrtGutachten in 72 h – Frankfurt und Rhein-Main
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