Unfallgutachten
Vollständige Aufnahme des Schadens: Reparaturkosten, Wertminderung, Wiederbeschaffungs- und Restwert, Reparaturdauer. Die Grundlage für die Abwicklung mit der gegnerischen Versicherung – bei unverschuldetem Unfall trägt sie auch die Kosten des Gutachtens.
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