Kaskoschaden ist nicht Haftpflichtschaden
Das klingt nach Juristerei, entscheidet aber darüber, wer Ihr Gutachten bezahlt.
| Haftpflicht (Unfallgegner) | Kasko (kein Gegner) | |
|---|---|---|
| Wer zahlt den Schaden | Gegnerische Versicherung | Ihre eigene Versicherung, abzüglich Selbstbeteiligung |
| Wer zahlt den Gutachter | In der Regel die Gegenseite | Je nach Vertrag – häufig die Versicherung, aber nur für ihren eigenen Gutachter |
| Freie Gutachterwahl | Ja | Nur wenn der Vertrag es vorsieht |
| Wertminderung ersetzt | Ja | In der Regel nein |
| Nutzungsausfall ersetzt | Ja | In der Regel nein |
| Auswirkung auf Ihren Beitrag | Keine | Vollkasko: Rückstufung. Teilkasko: in der Regel keine |
Bevor Sie uns beauftragen: Sehen Sie in Ihre Versicherungsbedingungen oder rufen Sie uns an. Wir sagen Ihnen ehrlich, wenn Ihr eigenes Gutachten in Ihrem Fall auf Ihren Kosten sitzen bleibt – das ist häufiger so, als es Anbieter zugeben, die Ihnen einfach den Auftrag verkaufen.
Gab es doch einen Unfallgegner? Dann gelten andere Regeln, und zwar zu Ihren Gunsten: Sie wählen den Gutachter frei und die Gegenseite zahlt. Alles dazu auf der Seite Unfallgutachten in Gießen.
Vier Fälle, in denen ein eigenes Gutachten Geld bringt
Auch wenn Sie es selbst bezahlen müssen, kann es sich rechnen.
Was wir in Gießen am häufigsten begutachten
Mittelhessen hat seine eigenen Schadenschwerpunkte – und die haben mit der Landschaft zu tun.
Wildschäden
Zwischen Gießen, Lich, Grünberg, Laubach und Rabenau führen die Landstraßen durch Wald- und Feldränder. In der Dämmerung, besonders im Herbst, ist das Wildwechselgebiet. Ein Wildschaden fällt in die Teilkasko – aber nur, wenn es sich um Haarwild handelt und der Zusammenstoß nachweisbar ist. Deshalb gehört zu einem Wildschaden mehr als das Foto vom eingedrückten Kotflügel: Haar- und Blutspuren, Anstoßhöhe, die Wildunfallbescheinigung des Jagdpächters oder der Polizei.
Wenn Sie ausgewichen sind und deshalb im Graben gelandet sind, ohne das Tier zu berühren, wird es kompliziert. Ob die Teilkasko dann zahlt, hängt vom Einzelfall ab. Rufen Sie an, bevor Sie die Schadenmeldung abschicken.
Hagel- und Unwetterschäden
Ein einzelnes schweres Gewitter über Gießen kann innerhalb von Minuten hunderte Fahrzeuge treffen. Das führt zu zwei Problemen: Erstens sind die Sachverständigen der Versicherungen danach wochenlang ausgelastet, zweitens wird bei Massenschäden gern pauschaliert. Eine Einzelaufnahme mit Auszählung der Dellen nach Bauteil und Größenklasse ergibt regelmäßig einen anderen Betrag als eine Sichtprüfung im Vorbeigehen.
Marderbiss
In Wohngebieten mit Gärten und älterem Baumbestand – in Gießen betrifft das die Weststadt, Wieseck und Kleinlinden ebenso wie die Ortslagen im Umland – ist der Marder ein Dauerthema. Die Teilkasko deckt den Bissschaden selbst; ob sie auch die Folgeschäden übernimmt, etwa einen überhitzten Motor nach durchgebissenem Kühlerschlauch, steht in Ihrem Vertrag. Genau diese Abgrenzung ist der häufigste Streitpunkt.
Vandalismus und Parkschäden ohne Verursacher
Zerkratzter Lack, abgetretener Spiegel, eingedrückte Tür ohne Zettel an der Scheibe: Das fällt in die Vollkasko, nicht in die Teilkasko. Wichtig ist die Anzeige bei der Polizei, und zwar zeitnah. Für die Begutachtung zählt die Abgrenzung zu Gebrauchsspuren – bei einem älteren Fahrzeug ist das die eigentliche Arbeit.
Wie wir vorgehen
Bei Kaskoschäden steht am Anfang eine ehrliche Auskunft, nicht der Auftrag.
- 01
Anruf und Vertragsfrage
Wir fragen nach Schadenart, Versicherung und – wenn Sie es wissen – nach der Regelung zur Gutachterwahl in Ihrem Vertrag. Daraus ergibt sich, ob ein eigenes Gutachten Ihnen nützt oder nur Kosten macht.
- 02
Schadenaufnahme vor Ort
In der Regel innerhalb von 24 Stunden. Bei Hagel unter kontrollierten Lichtverhältnissen, weil Dellen bei falschem Licht schlicht nicht sichtbar sind.
- 03
Ursachenfeststellung
Gerade bei Wild und Marder ist die Ursache der entscheidende Punkt. Wir dokumentieren sie so, dass die Versicherung sie nicht mit einem Satz beiseiteschieben kann.
- 04
Gutachten in 72 Stunden
Mit Reparaturkosten, gegebenenfalls Wiederbeschaffungs- und Restwert sowie einer Stellungnahme zur Ursache. Digital, auf Wunsch direkt an die Versicherung.
Fragen zum Schadengutachten
Was bei Kaskoschäden in der Region am häufigsten gefragt wird.
0151 2000 0062Zahlt meine Kaskoversicherung meinen eigenen Gutachter?
Das hängt vom Vertrag ab. Viele Bedingungen sehen vor, dass die Versicherung den Sachverständigen stellt und nur dessen Kosten trägt. Beauftragen Sie dann zusätzlich einen eigenen, zahlen Sie ihn in der Regel selbst. Ob sich das lohnt, klären wir vorher am Telefon – kostenlos.
Ich hatte einen Wildunfall. Was brauche ich für die Versicherung?
Die Wildunfallbescheinigung von Polizei oder Jagdpächter ist der wichtigste Beleg. Dazu Fotos von der Unfallstelle und vom Fahrzeug, möglichst mit erkennbaren Haar- oder Blutspuren. Melden Sie den Schaden zeitnah – verspätete Meldungen sind ein häufiger Ablehnungsgrund.
Nach dem Hagel sagt meine Versicherung, der Schaden sei geringfügig. Stimmt das?
Das lässt sich nur durch Nachzählen klären. Bei Hagelschäden wird pro Bauteil nach Anzahl und Größenklasse der Dellen kalkuliert. Wenn die Aufnahme bei ungünstigem Licht oder im Vorbeigehen erfolgt ist, fehlen regelmäßig Dellen – und damit Geld.
Steigt mein Beitrag, wenn ich einen Kaskoschaden melde?
Bei der Vollkasko in der Regel ja, durch Rückstufung. Bei der Teilkasko – also Hagel, Wild, Diebstahl, Glasbruch, Marder – normalerweise nicht. Rechnen Sie bei kleineren Vollkaskoschäden nach, ob sich die Meldung überhaupt lohnt.
Bekomme ich bei einem Kaskoschaden auch Wertminderung und Nutzungsausfall?
In der Regel nicht. Beides sind Schadenersatzpositionen aus dem Haftungsrecht und greifen bei einem Haftpflichtschaden mit Gegner. Die Kasko ersetzt den Sachschaden nach den Versicherungsbedingungen, nicht den vollen Schaden im rechtlichen Sinne.
Mein Auto wurde in der Innenstadt zerkratzt. Was tun?
Zuerst Anzeige bei der Polizei erstatten, zeitnah. Dann den Schaden fotografieren, bevor Sie irgendetwas reinigen oder abdecken. Vandalismus fällt in die Vollkasko. Ob sich die Meldung lohnt, hängt von Ihrer Selbstbeteiligung und der Schadenhöhe ab – das rechnen wir mit Ihnen durch.
Können Sie auch feststellen, ob ein Schaden alt oder neu ist?
Ja, das ist ein Kernbestandteil der Arbeit. Über Lackschichtmessung, Korrosionsbild, Bruchkanten und Verschmutzungsgrad lässt sich in den meisten Fällen belastbar einordnen, ob ein Schaden frisch ist. Genau das ist bei Kaskofällen oft der strittige Punkt.

